Soweit Ihr Unternehmen im Zeitraum zwischen Januar 2014 und Ende 2022 Einnahmen durch den programmatischen Verkauf von Online-Werbeplätzen im Europäischen Wirtschaftsraum erzielte, besteht gegen Google ein Anspruch auf Schadensersatz. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung dieser Schadensersatzansprüche durch eine „Sammelklage“ im Wege eines Abtretungsmodells – wir tragen das Kostenrisiko und treten als Klägerin gegen Google auf. Sollten Ihre Gesamteinnahmen aus dem Verkauf von Online-Werbeplätzen in den Jahren zwischen 2014 und 2022 in Summe weniger als EUR 10.000 betragen haben, werden Ihre Schadensersatzansprüche womöglich marginal sein, sodass eine Teilnahme am Abtretungsmodell nicht lohnenswert ist.
Um den Schaden zu ermitteln, werden regelmäßig Ökonomen hinzugezogen, um das sog. kontrafaktische (hypothetische) Szenario ohne die Zuwiderhandlung zu ermitteln. Es stellt sich somit die Frage, welche Einnahmen Ihr Unternehmen erzielt hätte, wenn Google dieses missbräuchliche Verhalten nicht begangen hätte. Die Differenz zu den Einnahmen, die Ihr Unternehmen tatsächlich erwirtschaften konnte, entspricht sodann der Höhe des Schadensersatzes. Die Schadenssumme muss zudem von Google mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins verzinst werden.
Um belastbare Aussagen zur Schadenhöhe treffen zu können, ist die Erstellung eines Gutachtens durch unsere Ökonomen unerlässlich. Denn neben den komplexen, vielschichtigen und wechselnden Verhaltensweisen Googles, die unsere Wettbewerbsökonomen und Adtech-Experten im Detail analysieren, ist der entstandene Schaden letztlich unternehmensspezifisch und abhängig von Ihren Transaktionen und Ihrem Verkauf von Online-Werbeplätzen. Marktbeobachter haben in einer ersten überschlägigen Schätzung bereits ermittelt, dass den Publishern im Europäischen Wirtschaftsraum insgesamt ein Schaden in deutlicher Milliardenhöhe entstanden sein könnte. Auch die französische Wettbewerbsbehörde geht in ihrer Entscheidung vom 7. Juni 2021 davon aus, dass Publisher geschädigt wurden.
Mithilfe des Abtretungsmodells können Ihre Rechte effektiv und effizient durchgesetzt werden, da oftmals erst durch die Skaleneffekte, die mit der Bündelung mehrerer Geschädigter erreicht werden, eine realistische Aussicht auf Schadensersatz besteht.
· In der Praxis liegen individuellen Klägern, auch Großunternehmen, regelmäßig nicht genügend Informationen und Daten vor, um die Schadenshöhe belastbar ermitteln zu können.
· Die Informationsasymmetrie zwischen den Geschädigten und den Beklagten wird durch die Daten vieler Geschädigter reduziert. Gleichzeitig wird beim Abtretungsmodell sichergestellt, dass die Daten jedes Geschädigten vertraulich behandelt und nicht untereinander geteilt werden.
· Die Anspruchsbündelung, und somit der Umfang des Klagevolumens, führt zu einer besseren Verhandlungsposition gegenüber den Beklagten, sodass hier auf „Augenhöhe“ verhandelt wird
· Hierbei sind insbesondere auch die prozessökonomischen Synergien wichtig. Die Kosten für das ökonomische Schadensgutachten, die eigenen Anwälte sowie für das Gericht müssen zunächst vom Kläger in Vorleistung getragen werden. Über das prozessfinanzierte Abtretungsmodell stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen unabhängig von Ihrer Größe und der möglichen Schadenshöhe die besten Ökonomen und Anwälte für die Anspruchsdurchsetzung erhält.
· Der Bundesgerichtshof hat eine „Sammelklage“ im Wege des Abtretungsmodells bereits mehrfach als zulässig anerkannt. Das Abtretungsmodell bietet damit in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – keine starke Angriffsfläche mehr für Beklagte.
· Beim Abtretungsmodell treten allein wir als Kläger auf. Sie sind an dem Gerichtsprozess nicht beteiligt; Ihre Schadensersatzansprüche werden gemeinsam mit denen vieler anderer Geschädigte durchgesetzt. So entsteht keine direkte Konfrontation mit ihrem langjährigen und zukünftigen Geschäftspartner.
Die Teilnahme an unserem Abtretungsmodell ist für Sie ohne Kostenrisiko. Wir tragen alle Kosten, beispielsweise für das ökonomische Schadensgutachten, die Anwälte und das Gericht. Sofern wir Ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt haben, erhalten Sie die erstrittene Schadensssumme abzüglich einer Erfolgsprovision, die sich wie folgt darstellt:
· 17,5 % (bzw. 15 % für Verbandsmitglieder) bei Vergleich vor Klageerhebung
· 27, 5 % (bzw. 25 % für Verbandsmitglieder) bei Verfahrensbeendigung innerhalb von 3 Jahren nach Klageerhebung
· 30 % (bzw. 27,5 % für Verbandsmitglieder), wenn das Verfahren nach Klageerhebung länger als 3 Jahre andauert
Sie erhalten eine Bestätigungsnachricht per E-Mail mit weiteren Informationen.
Nein, wir benötigen lediglich einige Daten und Dokumente von Ihnen, wie beispielsweis einen Nachweis über Ihre Einnahmen durch den Verkauf von Online-Werbeplätzen. Eine detaillierte Anleitung erhalten Sie nach Ihrer Registrierung und Vertragsunterzeichnung zu einem späteren Zeitpunkt von uns. Wir halten Sie stets über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden. Unsere erfahrenen Anwälte und Ökonomen kümmern sich um alles weitere
Dies hängt vom Fortgang der Verhandlungen und eines (möglicherweise erforderlichen) Gerichtsverfahrens ab. Nach erfolgreichem Abschluss zahlen wir Ihnen den zugesprochenen Schadensersatz inklusive Zinsen, abzüglich der Erfolgsbeteiligung aus.